Beitragsordnung des BSVB für 2022

Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V. (BSVB)

Beschluss des VR am 16.10.2021

1.     Der Mitgliedsbeitrag im BSVB beträgt monatlich 10,00 Euro.

2.     Ausnahmeregelung:

2.1.  Heimbewohner zahlen monatlich 8,00 Euro.

2.2.  Mitglieder, die kein Landespflegegeld oder Blindenhilfe erhalten,   
        zahlen monatlich 8,00 Euro

2.3.  Studenten und Auszubildende zahlen monatlich 4,50 Euro.

2.4.  Eltern, die die Interessen ihrer blinden bzw. sehbehinderten

        Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres vertreten, zahlen    
        monatlich 4,50 Euro.

2.5.  Jugendliche Mitglieder sind bis zur Vollendung des 18.
        Lebensjahres vom Beitrag befreit.

3.     Von den eingenommenen Mitgliedsbeiträgen der ordentlichen      Mitglieder (Mitgliederstand vom 31.12. des Vorjahres) führen die BG 70 Prozent an den LV ab.

        Ausgenommen hiervon sind die Beiträge der unter der Ziffer 2.3. und 2.4. genannten Mitglieder. Für diese führen die BG jährlich nur 29,00 Euro je Mitglied  an den LV ab.

4.     Die anteiligen Beitragsüberweisungen erfolgen per 30.6. und 31.12.   
       des laufenden Jahres.

5.     Fördernde Mitglieder zahlen einen monatlichen Beitrag  von  
mindestens 5,00 Euro.

6.     Wer seinen Mitgliedsbeitrag durch eigenes Verschulden und trotz   
       schriftlicher Aufforderung 6 Monate nicht bezahlt hat, kann auf   
       Beschluss des Vorstandes der BG aus dem BSVB ausgeschlossen
       werden.

7.    Austritte / Kündigungen sind nur am Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten in schriftlicher Form möglich.

8.     Abweichende Ausnahmen von der Beitragsordnung bei einzelnen 
Mitgliedern in Notsituationen beschließt der Vorstand der BG. An  den LV ist jedoch der volle Mitgliedsbeitrag zu überweisen.

Diese Beitragsordnung tritt am 1.1.2022 in Kraft und ist für alle Mitglieder verbindlich.